Konformitätserklärung

Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.

Es gelten folgende Bestimmungen:

Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen gemäß § 10 Abs. 2 der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) ausschließlich mit einer vorliegenden Konformitätserklärung in Verkehr gebracht werden. 

Die Keramik wurde in einem Labor auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft. Die entsprechende Konformitätserklärung wird hiermit zur Verfügung gestellt. Die zugehörigen Prüfberichte können auf Anfrage eingesehen werden.

Diese Erklärung bezieht sich auf jegliche Keramik mit folgenden Glasuren: 

"Bamboo, Ocean, Toffee, Blue, Avocado, Transparent, Vogelei, Sandwüste, Tigerfell, Tommokubraun, Saphir, Topas, Iskia, Lagune, Poesie, Opalweiß, Amaryllis, rosa Fels, Vergissmeinnicht, Potpouri, Amethyst“

Hiermit wird bescheinigt, dass die Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 10. April 1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935 / 2004 entspricht. Die Abgabe von Blei und Cadmium wurde geprüft durch folgendes Laboratorium: 

M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Der Prüfbericht wurden am 13. November 2025 (geführt unter der Register-Nr. 1/21095/Fi) ausgestellt. Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l. 

Die Untersuchung ergab die folgende Abgabe: 

“Bamboo”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Ocean”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Toffee”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Blue”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Avocado”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Transparent”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l

Der Prüfbericht wurden am 3. Juni 2026 (geführt unter der Register-Nr. 1/21642/Fi) ausgestellt. Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l. 

Die Untersuchung ergab die folgende Abgabe: 

“Vogelei“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Sandwüste“ :Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Tigerfell“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Tommokubraun“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Saphir“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Topas”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Iskia“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Lagune“ :Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Poesie“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Opalweiß“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Amaryllis“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Rosa Fels”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Vergissmeinnicht“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Potpourri“: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Amethyst”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l


Niederbergheim, den 11.06.2026

Steffi Hageodorn
Kirchweg 106
59581 Warstein

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